Konfliktmangement und Mediation

"Er ist Experte für außergerichtliche Streitbeilegung in schwerwiegenden wirtschaftlichen und persönlichen Konfliktsituationen".

Alternative Konfliktlösung, Mediation, außergerichtliche Streitschlichtung - was ist das eigentlich, und wie funktioniert es? Immer wieder begegnen mir, auch bei Berufskollegen, Vorbehalte. Tatsache ist: Mit dem Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung können Sie nur gewinnen! Einzige Voraussetzung ist, dass Sie ernsthaft an einer Lösung interessiert sind und sich fachkundiger Hilfe bedienen.

Konfliktlösungsoptionen
Die meisten Konflikte lösen Sie selbst, und das ist gut so. Alles, was Sie in ihre Konflikt-Kompetenz investieren, zahlt sich vielfach aus.
Konflikte, die Sie nicht selbst lösen können, delegieren Sie an externe Berater, regelmäßig Ihren Anwalt. Handelt es sich um eine unbestrittene Forderung, oder einen eindeutigen Sachverhalt, ist die gerichtliche Durchsetzung meistens der sinnvolle Weg. Ist der Konflikt dagegen komplex,  wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung, oder der Streit festgefahren, weil auch mit persönlichen Aspekten befrachtet, spricht viel für ein strukturiertes außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren.  

Was sind außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren?
Außergerichtliches oder alternatives Konfliktmanagement (ADR) ist der Oberbegriff für alle Verfahren, die auf eine konsensuale Streitbeilegung abzielen, ohne das staatliche Gewaltmonopol in Anspruch zu nehmen. Klassisch wird darunter Moderation, Mediation und Schlichtung verstanden, im weiteren Sinne auch das Schiedsverfahren.

Was spricht für außergerichtliche Konfliktlösung?

• Alle ADR-Verfahren gründen auf dem freien Entschluss der Parteien, den Konflikt konstruktiv und positiv aus der Welt zu schaffen.
• Sie gestalten das Verfahren und das Ergebnis eigenverantwortlich, sind also nicht einer Entscheidung eines Dritten „ausgeliefert“.
• Das Verfahren ist nicht öffentlich, die Auseinandersetzung bleibt im Kreis der Betroffenen.
• Unabhängigkeit, Fairness und Neutralität des Mediators / Schlichters bewirken ein ausgewogenes Ergebnis.
• Persönliche und emotionale Aspekte des Konflikts können geklärt, müssen aber nicht bearbeitet werden.
• Das Verfahren führt in deutlich kürzerer Zeit als ein Prozess zu einem abschließenden Ergebnis.
• Die persönliche und geschäftliche Verbindung bleibt erhalten, was nach gerichtlichen Verfahren oft nicht der Fall ist.
• Die Kosten des Verfahrens liegen deutlich unter denjenigen eines Gerichtsverfahrens mit Anwälten, Sachverständigen und Zeugen.
• Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherer übernehmen oft die Kosten.

Wie läuft ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren ab?

Wir legen gemeinsam das geeignete Verfahren fest, und ich bereite es organisatorisch und inhaltlich vor. Dazu gehört der Abschluss einer Vereinbarung, in der meine Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Parteien, die Haftung und die Kosten geregelt sind. Zur Vorbereitung gebe ich Hinweise, fordere ggfs. Unterlagen an, und bestimme in Absprache mit den Parteien Zeitpunkt und Ort der Verhandlung.

Sie lösen den Konflikt unter meiner Anleitung zeitnah und interessengerecht, weil sich die Beteiligten nicht nur über ihre Forderungen, sondern auch über die dahinter stehenden Bedürfnisse verständigen. Die Bewältigung rechtlicher und wirtschaftlicher Streitfragen gelingt, weil ein persönlicher Interessenausgleich Angebote ermöglicht, die über konventionelle Zugeständnisse in klassischen Verhandlungen oder Gerichtsverfahren hinaus gehen. Meine Tätigkeit als qualifizierter und neutraler Vermittler setzt dafür den Rahmen, und öffnet den Blick für optimale Ergebnisse.

Das Ergebnis legen wir in einer schriftlichen Abschlussvereinbarung nieder. Aufgrund meiner Qualifikationen kann ich bei einer rechtlich bindenden und durchsetzbaren Vergleichsformulierung behilflich sein, ggfs in vollstreckbarer Form als Anwaltsvergleich.

Was ist, wenn außergerichtliche Konfliktlösung versagt?

Sollte eine Partei zu dem Ergebnis kommen, dass der Streit nicht beigelegt werden kann, kann sie jederzeit ohne nachteilige Konsequenzen das Verfahren beenden. Der Weg in ein rechtsförmliches Verfahren oder zu Gericht steht dann offen. Die Parteien dürfen allerdings diejenigen Informationen, die sie erstmals im Konfliktlösungsverfahren durch Preisgabe der anderen Partei erlangt haben, nicht im Prozess verwenden. In meiner Tätigkeit als Mediator oder Schlichter ist ein Abbruch eines Verfahrens bislang nicht vorgekommen.

 

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